Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Leibniz-Forschungsverbund Advanced Materials Safety ist bemüht, seine Internetauftritte im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung gilt für www.leibniz-advanced-materials-safety.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Internetauftritte des Leibniz-Forschungsverbund Advanced Materials Safety sind aufgrund der im Folgenden aufgeführten Unvereinbarkeiten beziehungsweise Ausnahmen nach den oben genannten Richtlinien nicht in allen Bereichen BITV-optimiert.

Nicht barrierefreie Inhalte

    Folgende Bereiche sind noch nicht komplett barrierefrei:

  • Alternativtext für Bilder
  • Tastaturbedienbarkeit und Alternativtexte von Navigationen
  • Kontraste von Text und Links
  • Tabellen sind nicht angemessen verwendet
  • Links sind teilweise schlecht gekennzeichnet
  • Keine Angebote in Leichter Sprache oder Gebärdensprache
    Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Die Website befindet sich derzeit in Überarbeitung, daher kann zurzeit keine vollständige Barrierefreiheit gewährleistet werden.
  • Wenn die Aufwände zu hoch sind, müssen entspr. Abwägungen stattfinden (siehe Artikel 5 „Unverhältnismäßige Belastung“ der Richtlinie (EU) 2016/2102).
  • Verschiedene Dokumente oder Applikationen konnten noch nicht auf ein barrierefreies Format umgestellt werden.

Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit

Wir sind um einen möglichst hohen Grad der Barrierefreiheit bemüht und arbeiten im Rahmen unserer technischen und arbeitsorganisatorischen Möglichkeiten sukzessive an ihrer Verbesserung. Alle neuen Inhalte werden nach bestem Wissen barrierefrei bereitgestellt.

Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen Mängel bezüglich der Barrierefreiheit der Instituts-Webseite auffallen, senden Sie bitte eine E-Mail an folgende Adresse: christiane.petzold@leibniz-inm.de.

Beim saarländischen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie gibt es eine Schlichtungsstelle. Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Hier finden Sie die Schlichtungsstelle.

Diese Erklärung ist vorläufig. Sie wurde am 05.10.2022 erstellt.

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